700 Jahre Nörtershausen: 1324 – 2024

Nachdem die Städte Bad Ems und Lahnstein vor wenigen Tagen das 700-jährige Jubiläum ihrer Stadtrechtsverleihung gefeiert haben, darf heute auch Nörtershausen auf seine urkundIiche Ersterwähnung heute vor 700 Jahren anstoßen. Bevor wir auf den hochbedeutsamen Inhalt des Schriftstücks zu sprechen kommen, stellen sich zwei wichtige Fragen: Erstens: Ist die Urkunde überhaupt echt? Wir leben heute im Zeitalter der „fake news“, und auch im Mittelalter handelt es sich bei einem großen Teil der erhaltenen Urkunden um Fälschungen. Und zum Zweiten müssen wir prüfen, ob das Datum stimmt, denn wir wären nicht die erste Gemeinde, die ihre Jubiläumsfeier ein paar Jahre später wiederholen durfte.

Bei unserer Urkunde handelt es sich um ein rechteckiges Stück Pergament mit den Maßen von ca. 29,5 x 18 cm. Die Rückseite zeigt, dass sie mehrfach gefalzt war und in Briefform aufbewahrt wurde. Rechts erkennt man verschiedene Vermerke von Registratoren, links den Besitzstempel des damaligen Staatsarchivs Koblenz mit der Signatur I A 2987. Sie ist auf den 20. April 1324 datiert. Der Bestand enthält die Urkunden des Erzbistums und Kurfürstentums Trier, unsere Urkunde stammt also aus dem Archiv des Erzbischofs. Obwohl dieser an dem Rechtsgeschäft nicht unmittelbar beteiligt war, bewahrte er ein Exemplar in seinem Archiv auf.

Die Vorderseite besitzt unten eine nach oben gebogene Falz, in der vier Einschnitte zu erkennen sind. Hier waren ursprünglich Pergamentstreifen angebracht, an denen die Siegel der vier Beteiligten befestigt waren; sie sind leider verloren. Die Urkunde beginnt mit einer schlichten Initiale und ist von einer geübten Hand in lateinischer Sprache mit vielen Kürzungen geschrieben.

Bevor ich auf den Inhalt zu sprechen komme, sollte ich noch darauf hinweisen, dass den Stiftsherren von St. Kastor in Karden diese Urkunde so wichtig war, dass sie sie in ihr im 14. Jahrhundert auf Pergament geschriebenes Chartular eintragen ließen. Zwei weitere Abschriften befinden sich ebenfalls im Bistumsarchiv in den sog. Hommer‘schen Bänden zur Pfarrgeschichte. Joseph von Hommer war Pfarrer in Ehrenbreitstein, Generalvikar und ab 1824 Bischof von Trier. Da sich das Archiv des Bistums im Besitz des Preußischen Staates befand – der genannte Bestand I A im heutigen Landeshauptarchiv –, legte Hommer eine umfassende Sammlung von Abschriften zur Pfarr- und Bistumsgeschichte an. Die Urkunden sind einzeln beglaubigt, wobei ein anhängendes, beschädigtes Siegel erwähnt und eine Bestätigung des Pfarrers von Oberfell, der wohl das Original besaß, angefügt ist.

Zum Kreis von Bischof Hommer zählt Wilhelm Arnold Günther, Priester und seit 1814 Archivar bei der Bezirksregierung in Koblenz sowie bei der Stadt Koblenz. 1826 ernannte ihn Hommer zum Weihbischof. Von 1822 bis 1826 erschien sein Hauptwerk „Codex diplomaticus Rheno-Mosellanus. Urkunden-Sammlung zur Geschichte der Rhein- und Mosellande …“, in dem der lateinische Text unserer Urkunde unter Auflösung der Abkürzungen abgedruckt ist.

Meine Damen und Herren, an der Echtheit unserer Urkunde besteht somit kein Zweifel, und auch der Karfreitag des Jahres 1324 ist unverdächtig; die Beurkundung fand an einem der Bedeutung des Rechtsaktes angemessenen hohen kirchlichen Feiertag statt. Nach diesen Vorbemerkungen werde ich im ersten Teil meines Vortrags den Inhalt der Urkunde referieren, dann im Zweiten nach den Beteiligten und ihren Motiven, in Nörtershausen eine Kapelle zu stiften, fragen und im Dritten das Bild anhand der im Altar der Kapelle geborgenen Urkunde von 1321 abrunden.

I.

Die Urkunde von 1324 beginnt wie im Mittelalter üblich mit einer Anrufung Gottes und kommt dann ohne Umschweife zur Sache: In „Nortershusin“ befindet sich eine Kapelle, die aus Altersgründen baufällig ist und die keine Einkünfte besitzt. Diese Kapelle bestand also schon lange vor dem Jahre 1324, und es wurden keine Messen in ihr gelesen, weil kein Kapital dafür gestiftet worden war. Ich könnte mir vorstellen, dass es eine schlichte Kapelle war, wie wir sie heute noch auf den Höfen des Maifeldes und des Hunsrücks finden. Über „Nortershusin“ erfahren wir nichts, nur, dass der Ort innerhalb der Pfarrei Lehmen bzw. der Filialkirche in Oberfell lag. Wie wir später hören, hatte das Patronat das Stift in Karden, womit die kirchenrechtliche Zuordnung der Kapelle innerhalb der Strukturen der Pfarrorganisation des Bistums eindeutig geregelt war.

Dann kommt der entscheidende Satz: Katharina, genannt von „Brodinheim“, Witwe des Ritters Heinrich II. von Ehrenberg, bekundete ihre Absicht, die Kapelle wiederherzustellen und mit einem Stiftungskapital zu dotieren. Aus ihrem eigenen Vermögen und aus dem ihres Mannes möchte sie eine Stelle für einen Geistlichen fundieren, der täglich eine einfache Messe, eine „missa simplex, eine gelesene im Gegensatz zu einer gesungenen Messe, feiern sollte. Damit dürfen aber auf keinen Fall die Rechte und Einkünfte des Pfarrers von Lehmen bzw. Oberfell beeinträchtigt werden, also etwa Taufen oder Begräbnisse vorgenommen werden. Dieser Geistliche soll sich am Ort niederlassen, damit er seine Verpflichtungen erfüllen kann. Dabei darf er sich keinesfalls in die Rechte und Angelegenheiten des zuständigen Pfarrers einmischen oder dessen Einkünfte schmälern. Die Wiederholung deutet darauf hin, dass dies ein ganz zentraler Punkt der Urkunde ist.

Stattdessen soll der Kaplan regelmäßig für die Errettung der Seelen der Stifterin und ihres Mannes sowie ihrer Eltern zu Gott, Christus und Maria beten. Ein Heiliger – und das wird noch wichtig – wird dabei nicht genannt. Es war nicht die Aufgabe des Geistlichen, die Einwohner der auf den Höhen des Hunsrücks gelegenen Gemeinde seelsorgerisch zu betreuen, sondern er sollte tagtäglich für das Seelenheil der Stifterfamilie beten, die derzeit im Fegefeuer für ihre irdischen Sünden büßt und auf ihre Auferstehung am Tag des Jüngsten Gerichts wartet.

Dann kommt ein ganz wichtiger Punkt: Das Recht bzw. die Pflicht zur Besetzung der Kaplanstelle an der Kapelle. Dieses behielt sich die Stifterin zu ihren Lebzeiten vor. Nach ihrem Tod sollte es für alle Zeiten auf den Dekan und das Kapitel des Stiftes St. Kastor in Karden übergehen. Nebenbei wird Karden als Mutterkirche von Lehmen bzw. Oberfell bezeichnet und ganz am Rande erwähnt, dass die Stiftung mit ihrem Einverständnis errichtet wurde. Über die charakterliche und fachliche Eignung des Kaplans sowie seine Rechte und Pflichten erfahren wir dagegen nichts. Sollte die Stelle nach ihrem Freiwerden nicht innerhalb von zwei Wochen durch einen am Ort ansässigen Geistlichen besetzt worden sein, geht dieses Recht vom Stift auf den ältesten Angehörigen der Stifterfamilie über. Es handelt sich bei der Kapelle somit um eine Eigenkirche, die vorrangig der Seelenheilfürsorge der adeligen Stifterfamilie und weniger der Seelsorge der Einwohner von Nörtershausen dienen sollte.

Leider wird ein wichtiger Punkt, die wirtschaftliche Fundierung der Kaplaneistelle, nicht abschließend geregelt. An Gütern, die dem Unterhalt des Geistlichen dienen sollen, werden neben einem nicht näher bezeichneten Haus in Nörtershausen, das er wohl bewohnen sollte, Katharinas Anteil am Zehnten in der Gemeinde, zwei Morgen Ackerland, die er verpachten kann, sowie die beiden Weinberge in „Landscellin“ – wohl an der Mosel – und andere Güter, die sie noch zu erwerben beabsichtigte, genannt. Eine Messstiftung musste so dotiert sein, dass mit ihren jährlichen Einkünften der standesgemäße Unterhalt eines Geistlichen gesichert war. Im 15. Jahrhundert war dafür ein Betrag von 500 Gulden erforderlich, das entsprach dem Wert eines großen Wohn- und Geschäftshauses in der Trierer Fußgängerzone. Der Trierer Dom hatte damals ca. 30 Altäre, an denen zahlreiche Kapläne, Vikare, Altaristen und Präbendaten die zahllosen gestifteten Messen lasen. Die Dotierung der Kaplanei in Nörtershausen war dagegen weitaus bescheidener. Vor allem vermisst man einen größeren Geldbetrag, doch Katharina von Brodinheim plante sehr vorausschauend, indem sie zunächst die kirchenrechtlichen Komponenten ihrer Stiftung regelte und sich dann erst um die Finanzierung kümmerte.

In diesem Kontext fällt noch ein anderer Gesichtspunkt auf: Wir erfahren aus der Urkunde nichts über die Wiederherstellung der alten Kapelle und auch nicht über ihre Ausstattung mit liturgischen Büchern, Geräten und Gewändern, für die spätmittelalterliche Stifter sehr viel Geld ausgaben. Auch von der Grabstätte Heinrichs von Ehrenburg hören wir nichts. Die verfallene Kapelle konnte auch erst nach ihrer Wiederherstellung geweiht werden und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch kein Patrozinium genannt wird.

Die Professionalität der Stifterin zeigt sich noch in einem anderen Punkt: Ihre beiden Söhne Gerhard, der Domherr in Köln war, und Heinrich III., der die Nachfolge seines gleichnamigen Vaters als Herr von Ehrenburg angetreten hatte, gaben freiwillig und bereits zu Lebzeiten ihrer Mutter die Zustimmung zu ihrer Stiftung. Bei vielen Klostergründungen durch Angehörige des Adels gab es massive Auseinandersetzungen, wenn die Nachkommen bei der Testamentseröffnung erfuhren, dass die Verstorbenen ihr erwartetes Erbe für ihr Seelenheil verwendet hatten. Oftmals versuchten sie daraufhin, die Klöster zu bekämpfen und die Mönche zu verjagen. Um dies zu vermeiden, hatte Katharina ihre Söhne zu Lebzeiten ihre Stiftung anerkennen lassen. Dies kam auch dadurch zum Ausdruck, dass Gerhard und Heinrich nach ihrer Mutter und dem Stift in Karden die Urkunde beglaubigten und ihre beiden Siegel anbringen ließen. Dagegen vermisst man einen Notariatsvermerk oder eine Bestätigung von Seiten des Bistums durch das Offizialat. Auch werden keine Zeugen genannt, wie etwa der Pfarrer von Oberlehmen, der Dechant von Karden oder weitere Familienmitglieder der Stifterin.

II.

Meine Damen und Herren, als nächstes stellt sich die Frage, wer die Herren von Ehrenburg waren und warum sie in Nörtershausen eine Kapelle errichten ließen. Der erste Vertreter ist Friedrich I. von Ehrenburger, den 1161 der Pfalzgraf mit der gleichnamigen Burg belehnte, die dieser als Lehen vom Trierer Erzbischof Hillin empfangen hatte. Das Eigentumsrecht an der bei Brodenbach gelegenen Burg besaß jedoch das Trierer Stift St. Simeon, auf dessen Grund die Ehrenburger die gleichnamige Burg errichtet hatten. 1226 erwarb der Trierer Erzbischof den Burgberg, was aber an den Besitzverhältnissen nichts änderte. Die Dynastie spaltet sich in der dritten Generation in zwei Linien auf, von denen die eine den Leitnamen Heinrich führte. Der Ehemann unserer Katharina ist Heinrich II., der in den Jahren 1275 bis 1301 urkundlich belegt ist. Diese Linie starb 1369 aus. Die Angehörigen der anderen Linie führen den Leitnamen Friedrich. Die letzte Vertreterin ist Agnes, die Johann von Schönenburg heiratete. Über Ihre Tochter Margarete, die Kuno von Pyrmont ehelichte, fiel der Besitz 1426 an dessen Familie. Diese besaß eine Grablege in der ihrer Burg benachbarten Stiftskirche in Karden, wo zwei Grabdenkmäler an die 1439 verstorbene Margarete und den 1447 verblichenen Kuno erinnern.

Aus der Geschichte der Stifterfamilie will ich nur drei Details hervorheben, bevor ich auf die bekannte Eltzer Fehde zu sprechen komme: Nicht nur Heinrichs II. Sohn Gerhard, sondern auch sein Bruder Arnold und mindestens einer, wenn nicht drei seiner Enkel waren Mitglieder des vornehmen Kölner Domkapitels. Damit ergaben sich weitreichende politische Einflussmöglichkeiten, war es doch das vornehmste Recht des Domkapitels, den Kölner Erzbischof zu wählen, der wiederum über Burg Thurant und das Amt Alken verfügte. Ähnliche Netzwerker waren auch die Grafen von Virneburg, die auf diesem Weg einen Mainzer und einen Kölner Erzbischof stellen konnten. Mit diesem kooperierten mehrfach auch die Ehrenburger. Allerdings schloss Balduin 1335 in der Eltzer Fehde einen Bündnisvertrag mit dem Grafen Heinrich von Virneburg gegen die Familie.

Offen ist zum Zweiten die Frage, aus welcher Familie unsere Kapellenstifterin Katharina von Brodinheim stammt. 1189 ist ein Hof der Kölner Abtei St. Pantaleon in „Brodenheim“ belegt, das südlich der Mosel gelegen sein dürfte. Ferdinand Pauly vermutete, dass es sich um eine im Kontext der Belagerung von Burg Thurant entstandene Wüstung handeln könnte. Dafür spricht, dass der Ortsnamen Brodenbach erst wesentlich später belegt ist. Katharina könnte also aus einer nach dem aufgegebenen Hof benannten Ehrenburger oder Thuranter Burgmannenfamilie stammen.

Zum Dritten geht aus einer Urkunde von 1312 hervor, dass Friedrich V. von Ehrenburg an Kaiser Heinrichs Romfahrt beteiligt war. Er begleitete den Pfalzgrafen Rudolf, der u. a. bei der Königswahl in Frankfurt 1308 und bei der Kaiserkrönung in Rom 1312 anwesend war und in der Bilderhandschrift mehrfach abgebildet ist. Da diese vor allem die Heldentaten Balduins und seiner Trierer und Luxemburger Gefolgschaft verherrlichen sollte, ist der Ehrenburger nicht dargestellt. Dafür finden wir ihn auf der Rückseite, auf der um1340 die Wappen der trierischen Burgmannen angebracht wurden: Neben den von Eltz und den von Waldeck finden wir die von Treis und von Braunshorn und mit dem zweiten Wappen in der dritte Reihe Heinrich III. von Ehrenburg. Friedrich V. von Ehrenburg stand nach der Romfahrt ebenfalls im Dienst der Luxemburger, 1314 verpflichtete er sich, mit sieben schweren Reitern Erzbischof Balduin und seinem Neffen König Johann dem Blinden zu dienen.

Bekannt geworden sind die Ehrenburger vor allem durch ihre Beteiligung an der Eltzer Fehde. Hierzu muss ich kurz ausholen, denn der Raum im Umkreis unserer Jubiläumsgemeinde war im späten Mittelalter in territorialpolitischer Hinsicht von größter Bedeutung. Nörtershausen liegt auf einem Sattel zwischen den Hauptverkehrsachsen Mosel und Rhein. Hier kreuzte die alte Römerstraße von Trier nach Koblenz bzw. Boppard erst die Straße, die von Brodenbach über Gondershausen nach Boppard bzw. St. Goar führte, und dann die von Treis über Kastellaun nach Boppard, St. Goar bzw. Oberwesel.

Wirtschaftlich war die waldreiche Gegend wenig bedeutsam, aber sie stand im Spannungsfeld mächtiger territorialpolitischer Kräfte: Der Erzbischof von Trier versuchte, aus einem unzusammenhängenden Flickenteppich ein geschlossenes Territorium von Trier bis Koblenz zu errichten und von dort aus in den Westerwald vorzustoßen. Von Norden her drängte der Erzbischof von Köln vor, der 1164 in den Besitz von Andernach und 1174 von Rhens gelangt war. In Oberlahnstein setzte sich der Erzbischof von Mainz fest. In Maria Laach hatte der Pfalzgraf mit der Gründung der Abtei seinen Einfluss gesichert, wurde aber südlich der Mosel von den Trierern 1148 aus Burg Treis sowie von den Trierern und Kölnern 1248 aus der Burg Thurant vertrieben. An die berühmte Belagerung erinnert die Kapelle auf dem Bleidenberg, die zu einem vielbesuchten Wallfahrtsort wurde. Zu ihren Füßen entwickelte sich das stark befestigte Alken zur Amtsstadt, zum Zentrum des von Köln und Trier gemeinsam verwalteten Amtes. Zu diesem gehörte bis ins 17. Jahrhundert auch Nörtershausen.

Unter Erzbischof Balduin nahm dieser Prozess Fahrt auf und zwar in zweierlei Hinsicht: Erstens verpfändete ihm seine Bruder König Heinrich VII. zur Finanzierung seiner Romfahrt die Reichsstädte Boppard und Oberwesel. So konnte er den Hunsrück territorialpolitisch von der Mosel und vom Rhein aus in die Zange nehmen. In diesen Kontext gehört z. B. der Bau der Burg Balduinseck 1325. Zum Zweiten versuchte er, in seinem Kurstaat eine Ämterverfassung zu installieren, ein System von 53 häufig mit Stadtrechten ausgestatteten befestigten Amtsstätten, die mit von ihm eingesetzten Amtleuten verwaltet wurden. Ergänzt wurde dies durch das Netz der Landes- und Lehnsburgen, die ebenfalls in dieses Herrschaftssystem eingebunden waren.

Dagegen regte sich der Widerstand des teilweise reichsunmittelbaren Adels, der seine Unabhängigkeit bedroht sah. 1331 verbündeten sich ein nördlich der Mosel ansässiges Geschlecht – die Grafen von Eltz – mit den drei im Hunsrück ansässigen Herren von Waldeck, Schöneck und Ehrenburg. Hier finden wir Heinrich III. den Alten, Heinrich IV. den Jungen und seinen Bruder Friedrich V. von Ehrenburg, nachträglich schlossen sich der Kölner Domherr Gerhard und sein Neffe Winand von Ehrenburg dem Bündnis an. Die Familie stellte sieben der 51 vereinbarten Männer, also ein deutlich kleineres Kontingent als ihre Vertragspartner.

Erzbischof Balduin war ein Meister in der Kriegsführung mit juristischen, diplomatischen und militärischen Mitteln. Er belagerte Burg Eltz und errichtete als Gegenburgen die Baldeneltz sowie auf dem Hunsrück die Rauschenburg. Damit störte er die Kommunikation zwischen den Burgen seiner drei Gegner nachhaltig und schuf zudem einen sicheren Stützpunkt für seine Truppen. Die drei Familien schlossen Anfang 1336 einen Sühnevertrag ab, die Eltzer folgten zwei Jahre später Ende 1337.

Balduin hat seine Gegner zur Landesverteidigung verpflichtet und seiner Gerichtsbarkeit unterworfen. Er sicherte sich den Zugang zu ihren Burgen und die Rechte an den zwei Gegenburgen, die er zu Amtssitzen ausbaute. Für die Ehrenburg wurde der in der Barbarossaurkunde von 1161, die der Erzbischof in sein Reisebalduineum hatte abschreiben lassen, fixierte Stand wiederhergestellt, wonach sie ein der Trierer Kirche gehörendes pfalzgräfliches Lehen war. Zudem band er seine Gegner als Funktionsträger in die landesherrliche Verwaltung ein. Friedrich VI. von Ehrenburg z. B. wurde Burggraf auf der Thurant. Balduin hat fast alle seiner 38 Fehden gewonnen, doch seine nächste territorialpolitische Offensive auf dem Hunsrück war nicht ganz so erfolgreich. Nach dem Tod des Grafen Johann II. von Sponheim 1324 glaubte er, mit seiner Witwe leichtes Spiel zu haben, doch Loretta von Sponheim entführte ihn 1328 und ließ ihn erst nach einem weitgehenden Verzicht wieder frei.

Die vielfältigen Lehnsbeziehungen vor allem zu den Pfalzgrafen, zu den Erzbischöfen von Trier und Köln sowie zu den Herren von Sponheim, Sayn und Katzenelnbogen kann ich heute ebenso wenig ausbreiten wie die Besitzgeschichte. Den Ehrenburgern gehörte neben ihrer Burg Güter in und um Treis, in und um Boppard, wo die Familie einen großen Stadthof besaß und das Reichschultheißenamt bekleidete, aber auch in der Eifel und im Hunsrück.

Auch über die Ehrenburg mit ihrem mächtigen zweitürmigen Bergfried und ihrer Baugeschichte werde ich heute nichts sagen. Bemerkenswert ist, dass bereits 1161 eine Kapelle belegt ist, die bis ins 18. Jahrhundert benutzt wurde, die aber in den Quellen weitaus schlechter dokumentiert ist als die in Nörtershausen, so dass wir nicht wissen, ob sie als Grablege der Familie diente.

Dies lenkt den Blick auf ein weiteres Problem. Es gibt bisher keine plausible Antwort auf die Frage, warum Katharina von Bodinheim ausgerechnet in dem ca. 3 km von ihrer Burg entfernt gelegenen Nörtershausen ihre Stiftung errichtet hat. Neben der Kapelle auf der Ehrenburg wäre auch an die in der Siedlung Ehrenburgertal zu denken. Wesentlich attraktiver wäre eine Grablege in der Stiftskirche in Karden oder in der Karmeliterkirche in Boppard gewesen, wo sie und ihr Mann sich in guter Gesellschaft, im Kreis mehrerer, mit ihnen verwandter Familien befunden hätten. Man wird in der Kapellenstiftung so vor allem einen kleinen Baustein zur Konsolidierung ihrer Herrschaft am Vorabend der Eltzer Fehde sehen dürfen.

Aus späteren Urkunden lassen sich eine Reihe von Hinweisen auf die Geschichte der Kapelle in Nörtershausen gewinnen. 1481 und 1482 – die Quellengrundlage ist nicht ganz sicher – beurkundete zunächst Jakob Pastris aus Koblenz und dann Jakob Bartscherer, beide Priester und Kapläne der Kapelle des hl. Antonius in „Norterhusen“, dass sie diese im Tausch von dem verstorbenen Peter Moir erhalten haben. Hier erfahren wir, dass die Kapelle ein Antoniuspatrozinium hatte: Der gelehrte Asket und Eremit passte gut zu der abgelegenen Lage der Kapelle. Weiter ist aus der Urkunde zu ersehen, dass das Patronatsrecht nach dem Aussterben der Ehrenburger auf die von Schöneck und dann auf die von Pyrmont übergegangen war.

Von großem Interesse ist auch eine Urkunde von 1592, nach der Martin Witz, Pfarrer der Filialkirche in Oberfell und „Possesor“ der Antoniuskapelle in Nörtershausen, dem Jakob Hansen und seiner Frau Margarete auf 20 Jahre die der Kapelle gehörenden Güter verpachtete. Aus der Urkunde, die vom Offizial in Koblenz und vom Stift in Karden besiegelt wurde, lässt sich der umfangreiche Besitz der Kapelle erschließen, der vermutlich – da weitere Stiftungen nicht bekannt sind – auf Katharina von Bodinheim zurückgeht. Freilich vermisst man zunächst das Haus in Nörtershausen, das der Kaplan bewohnen sollte, und den Zehnten, die Weinberge und das eventuell vorhandene Stiftungskapital; all dies hat der Inhaber der Kaplanei natürlich nicht verpachtet. Insgesamt werden etwa 30 Parzellen angeführt, bei denen jeweils die Lage an einer Straße oder in einer Flur und die Besitzer der Nachbargrundstücke, oftmals die Herren von Ehrenberg bzw. Pyrmont oder die Zandt von Merl, genannt werden. Sechs Parzelle liegen im Wald, wobei regelmäßig angegeben wird, dass darin Bauholz gewonnen wird. Vier sind Hecken, drei Driesch (grasbewachsene Brache), sechs Wiesen, vier Gärten und 16 Äcker, insgesamt ca. 23 Morgen. Wir können also auf eine florierende Forstwirtschaft schließen – in der Nähe lag ja auch der Koblenzer Stadtwald – und auf eine umfangreiche Landwirtschaft. Als Pacht müssen 5 ½ Malter Korn und 5 ½ Malter Spelz nach Oberfell und von der Antoniuswiese drei Wagen Heu nach Alken geliefert werden. Die Liste zeigt in jedem Fall die umfangreiche, im Ergebnis aber doch bescheidene Dotierung der Stiftung. Zudem ist hervorzuheben, dass die Ehrenburger trotz der Schenkung noch umfangreichen Grundbesitz in Nörtershausen hatten.

Für das Jahr 1592 erhalten wir so eine vage Vorstellung vom Aussehen der Hunsrückgemeide. Wie sah diese heute vor 700 Jahren aus? Ich denke, der Namen Nörtershausen verweist auf einen Notger oder Neithard, der hier in fränkischer Zeit einen Hof besaß. In nachrömischer Zeit entstanden ausgedehnte Wälder, die im hohen und späten Mittelalter zunehmend gerodet wurden. Darauf weisen Flur- und Ortsnamen wie Mariaroth hin. Hier wurde 1135 von den Herren von Schöneck, die sich also ebenfalls um ihr Seelenheil sorgten, ein Kloster gegründet. In und zum Nörtershausen entstand eine Reihe weiterer Höfe, deren Geschichte hier nicht zurückverfolgt werden kann: Der Große und der Kleine Hof, der Bauhof, der Wildenbungert- und der Brunckenhof sowie die Grüne Mühle, die auf die große wirtschaftliche Bedeutung der Mühlentechnik in den Seitentälern von Rhein und Mosel hinweist.

Nach dem Feuerbuch von 1684 zählte man hier 12 Feuerstellen, also ein Dutzend Haushalte mit ca. 50 Bewohnern. 1787 waren es bereits 96. Die Tranchot/Müffling-Karte von 1803/20 lässt einen um die Kapelle herum entstandenen Ortskern erkennen. 1828 waren es 26 Familien mit 141 Seelen, 1869 37 Familien mit 218 Einwohnern und 1890 242 Personen. 1905 waren es bereits 388, 1961 478 und 1980 729. Heute sind es 1.154.

Die wachsende Bevölkerung verlangte nach einer seelsorgerischen Betreuung. Im 16. Jahrhundert, im Zeitalter der Gegenreformation, wurden der Ort bzw. seine Kapelle fester in die administrative bzw. kirchliche Organisation des Erzbistums bzw. Kurfürstentums eingebunden. Nörtershausen gehörte zunächst zum Amt Alken. Das Feuerbuch von 1684 lässt erkennen, dass es jetzt zum Amt Münstermaifeld zählte. Hier war es neben drei Eifeldörfern eines der vier Propsteidörfer, die vom Propst des Stiftes – das Amt bekleidete in Personalunion der Erzbischof – verwaltet wurden. Die „Adjungierung“ (Hinzufügung) fand unter Kurfürst Johann von Schönenberg (1581-1599) statt. Nachdem die Herren von Pyrmont protestantisch geworden waren, unterstellte der Bischof die Kapelle der erst 1656 zur Pfarrei erhobenen Filialkirche in Oberfell. Zu dieser gehörte neben unserer Kapelle auch die auf dem Bleidenberg. Da das Stiftungskapital der Antoniuskapelle durch die Inflation entwertet worden war, reduzierte Erzbischof Lothar von Metternich (1599-1623) die Verpflichtung des Kaplans auf eine wöchentliche Messe, doch kamen weitere Stiftungen hinzu, so dass man 1656 14 Jahrmessen feiern konnte. 1670 wurde ein Friedhof angelegt.

Im 19. Jahrhundert forderten immer mehr Stimmen die Gründung einer eigenen Pfarrei zur seelsorgerischen und schulischen Betreuung der Höhengemeinde. 1859 wurde an Stelle der Kapelle die alte Kirche errichtet. Ab 1908 betreute ein Kaplan die Gemeinde. 1923/24 hat man einen Anbau und den neuen Turm erbaut. 1928 wurde die Kapellengemeinde errichtet und 1947 fand die Erhebung zur Pfarrei statt. So wurde innerhalb von gut 600 Jahren aus einer adeligen Eigenkirche mit der Aufgabe der Jenseitsfürsorge für die verstorbenen Ahnen eine Pfarrei, für die 1966/67 die heutige Kirche errichtet wurde.

III.

Über die neue Kirche will ich nur über ein Detail berichten, nämlich über die Urkunde in der Vitrine neben dem Hochaltar. Wir haben den Glücksfall, dass wir aus der Gründungszeit nicht nur eine, sondern zwei Urkunden zur Stiftung der Kapelle besitzen. Auch hier müssen wir zurückgreifen: Aus einem Artikel in der Koblenzer Volkszeitung vom 27. Oktober 1927 geht hervor, dass man „vor einiger Zeit“ nicht näher bezeichnete „Erneuerungsarbeiten des Hochaltars“ vorgenommen hatte. Bei dieser Gelegenheit wurde ein altes Behältnis mit dem Siegel des Trierer Weihbischofs Daniel von Wichterich gefunden, der „um 1324“ die durch Katharina von Ehrenburg neu errichtete und dotierte Kapelle geweiht hat. In dem Behälter befanden sich Reliquien der Angehörigen der Thebäischen Legion und weiteres Heiltum „sowie insbesondere bezeichnete vom St. Apollinaris.“ Nach einer beiliegenden Authentik von 1321 stammen die Reliquien aus der Trierer Stiftskirche St. Paulin, das anhängende Siegel des Dechanten Theoderich Rufus ist erhalten.

Der Verfasser des Artikels – vermutlich Pfarrer Franz Altmeyer (1926-1930), wahrscheinlich aber eher sein Vorgänger Josef Lauxen (1921-1925), auf den der Anbau an die Kirche und der Neubau des Turmes zurückging – konnte die Umschriften der Siegel entziffern sowie die Urkunden lesen und übersetzen. In dem Reliquienbehälter fand er außerdem Weihrauchkörner und ein zierliches Ölfläschchen. 1927 plante man, „die recht ansehnlichen Reliquien … nebst den Urkunden in einem besonderen Schreine über dem neuen Tabernakel“ aufzubewahren. Der Artikel wirft viele Fragen auf, die ich nicht alle beantworten kann. Offensichtlich war an dem Behälter das noch gut lesbare Siegel des Weihbischofs angebracht, weiter waren die Stiftungs- und/oder die Weiheurkunden der Kapelle enthalten und zudem Weihrauchkörner und eine wohl mit einem Pergamentstreifen (cedula) bezeichnete Reliquie des hl. Apollinaris.

Der „Fund“ des Reliquienbehälters im Hochaltar ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass sich die Kapelle an dem Ort befand, an dem später die alte Pfarrkirche errichtet wurde. Diese wurde 1966 abgerissen und im gleichen Jahr der Grundstein für den Neubau gelegt, der 1967 geweiht werden konnte. Ein Artikel in der Rhein Zeitung vom 24. Januar 1975 berichtet, dass angeblich 1968 ein Maurer im Sockel des Altars ein Bleigefäß mit einer Urkunde mit anhängendem Siegel, mehrere, in Säckchen aus grüner Seide verpackte Reliquien und ein Ölfläschchen fand. Er brachte sie zu Pfarrer Johannes Müller, der die Urkunde nicht lesen konnte und auch von dem Zeitungsartikel von 1927 keine Kenntnis hatte. Er wandte sich an Bruder Paulus Volk, Benediktiner und Historiker in Maria Laach, der sie lesen und übersetzen konnte. Gemeinsam mit dem Benediktiner und Grafiker Lothar Güth, der in Maria Laach eine Werkstatt für Siebdrucke betrieb, gestaltete man eine prachtvolle Schauurkunde. Auf diese sind der lateinische Text und seine deutsche Übersetzung geschrieben sowie die Authentik, vier Reliquien und das Fläschchen angebracht. Davor legte man den Bleibehälter und die grünen Säckchen. Die Urkunde trägt die Signatur von Bruder Lothar Güth und die Jahreszahl 1974. Der Artikel wurde auch im Generalvikariat in Trier zur Kenntnis genommen, wo man jetzt erstmals von der Urkunde und den Reliquien erfuhr und sich im Februar 1975 bei Pfarrer Johannes Müller nach den Einzelheiten erkundigte.

Die Schauurkunde ist in einer beleuchteten Vitrine links neben dem Hochaltar ausgestellt, um ein wichtiges Dokument zur Kirchengeschichte öffentlich zu machen. Pfarrer Müller hat damals auch angeregt, die historischen Zusammenhänge aufzuarbeiten, was wir in diesem Beitrag versuchen wollen. Die Urkunde wurde vom Dekan der damals vor der Trierer Stadtmauer gelegenen Stiftskirche St. Paulin ausgestellt. Er bestätigt, dass die verehrungswürdigen Reliquien der Thebäischen Legion (sancte reliquie sanctorum martirum Thebee legionis) sowie die Gebeine der Körper (ossa corporum), die kürzlich in seiner Kirche unter dem Altar der Heiligen Goar und Antonius gefunden worden waren, am Tag nach dem Geburtsfest Mariae, also am 9. September 1321, zur Ehre Gottes und dieser Heiligen aus der genannten Kirche überführt wurden.

Nun wissen wir aus einer Urkunde vom 19. Juli 1321, dass an diesem Tag der Weihbischof Daniel von Wichterich in St. Paulin den in der Nähe der Sakristei (prope sacrarium) der Stiftskirche gelegenen Altar zu Ehren der Heiligen Antonius und Goar, der Jungfrau Maria und aller Apostel geweiht und dass allen Besucher ein Ablass verliehen wurde. Man war bei den Fundamentierungsarbeiten offensichtlich auf menschliche Überreste gestoßen, die man für Reliquien hielt und mit einer Authentik versehen an auswärtige Kirchen abgab.

Entscheidend sind aber vier Fakten, die in der Urkunde nicht stehen. Zum Ersten sind die Angaben zu den Reliquien recht nebulös: Es handelt sich um Angehörige der Thebäischen Legion, bei denen man allerdings die Namen vermisst, und um „Gebeine von Körpern“, bei denen eine Namenszuweisung fehlt und bei denen man auch die Bezeichnung Reliquien vermied. Weder Antonius noch Apollinaris werden genannt, auch das Fläschchen fehlt. Zum Zweiten fällt auf, dass auch die Kapelle in Nörtershausen nicht erwähnt wird, für die die Stiftung zudem erst drei Jahre später errichtet wurde. Ich möchte vermuten, dass man damals in St. Paulin Knochen gefunden hatte, sie als Reliquien ansah, portionierte, mit Authentiken versah und an Pilger oder an andere Kirchen abgab, die sich über echte Reliquien freuten. Man kann das Ganze aber auch aus einer anderen Perspektive sehen: Daniel von Wichterich wurde nach einem Studium in Paris und Köln im Jahre 1320 als Weihbischof in allen kirchlichen Angelegenheiten die rechte Hand Erzbischof Balduins. Durch die Übertragung von Thebäerreliquien band er die Kapelle in Nörtershausen nicht nur kirchenrechtlich, sondern auch im Bereich der Heiligenverehrung in das Bistum Trier ein. So ergänzt die Urkunde von 1321 die von 1324.

Neben der Urkunde haben wir auch noch das Bleikästchen, ein Fläschchen, vier Knochenpartikel und zwei Säckchen aus grüner Seide. Wir wissen nicht, was in dem Fläschchen aufbewahrt wurde. Mit größter Wahrscheinlichkeit war es Katharinenöl, das Pilger auf ihrer Reise ins Heilige Land vom Grab der hl. Katharina auf dem Berg Sinai mitbrachten. Denken könnte man auch an Wasser aus dem Jordan, das ebenso wie Erde aus dem Heiligen Land als Reliquie verehrt wurde. Leider kann ich nicht sagen, ob in dem Bleikästchen oder in den Säckchen noch etwas enthalten ist. Bei den vier Partikeln dürfte es sich um den Mittelknochen einer Hand, um ein Stück einer Rippe und vielleicht um zwei Bruchstücke von einem Schädel handeln. Die Geschichte der 6.600 Angehörigen der Thebäischen Legion, die unter Mauritius aus Ägypten kamen und von denen es Einheiten nach Bonn, Köln, Xanten und schließlich nach Trier, wo sie ihr Martyrium erlitten, und von da aus nach Nörtershausen verschlagen hat, führt uns in die Trierer Unterwelt, in die Katakomben von St. Paulin, doch das ist eine weitere Geschichte, die ich Ihnen ein anderes Mal erzählen werde.